GZejirhs · Giuschũtzungshominission Kluster C. zu Stenerjahr 10 Einkommenstener-Einschätzungöregister der Stenerpflichtigen II. Abteilung in der Gemeinde Die Nichtigkeit des Personenverzeichnisses Daß die Einschätzung bberall den gesegt- wird hiermit pflichigemäß bescheinigt. lichen Vorschrisien gemäß nach bestem Wissen am und Gewissen erfolgt ist, wird hiermit be- " scheinigt. Der Gemeindevorstand. , am Die Bezirkseinschätzungskommission. Dieses Einschätzungsregister wird zum jährlichen Veranlagungsbetrage von M. hierdurch festgestellt. , am Fürstliches Landsteueramt.