263 Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß jüngerer Linie. Nr. 761. Inhalt: Bekanntmachung, betresfjend Ausgabe von Süamidverschreibungen der Wesselmann Vohrer Compagnie, Altiengesellichaft zu Zwötzen a. d. Elster. Bekanntmachung. Der Wesselmann Bohrer Compagnie, Aktiengesellschaft öu Zwötzen -#. d. Elster, ist auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die staatliche Genehmigung erteilt worden zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Juhaber im Gesamtbetrage von 600 000 .é4 und zwar: Nr. 1 bis 100 zu je 1000 .4 und Nr. 10| bis 800 zu je 500 .. Die Schuldverschreibungen sind verziuslich zu 41 vom Hunderr und rückzahlbar mit einem Zuschlage von 2 vom Hundert vom Jahre 1916 ab auf Grund von Verlosung nach bestimmtem Tilgungsplane. Raschere Tilgung und Kündigung des Gesamtbetrages der Anleihe ist zulässig. Gera, den S. September 1910. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. v. Hinüber. D Ausgegeben am 14. September 1#10.