880 §8 16. Gegenwärtiges Gesetz tritt am 1. April 1911 in Kraft. Die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Verfügungen erläßt das Ministerium. Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrücktem Fürstlichen Insiegel. Schloß Ebersdorf, den 6. Juni 1911. . S. Heinrich XXVII. v. Hinüber. K. Graesel.