Gesetzlammlung für das Firstentum Neuß jüngerer Linie. No. 788. Inhalt: Bekanutmachung. Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Stadigemelnde Gera betreffend. Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Stadtgemeinde Gera betreffend. Gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß wir der Stadtgemeinde Gera zur Ausgabe vier- prozentiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtnennwerte von vier Millionen Mark, und zwar: Lit. A. Nr. 2791—2990 zu je 5000 . Lit. B. Nr. 2991—3490 zu je 2000 . 4 Lit. C. Nr. 3191—5290 zu je 1000 4 Lit. 1). Nr. 5291—5690 zu je 500 4, halbjährig am 30. Juni und 31. Dezember verzinslich, Genehmigung erteilt haben. Gera, den 6. November 1911. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. v. Hinüber. Ausgegeben am 15. November 1011. Bi