133 Gesetzsammlung für das Fürstentum Renß füngerer Anie. Nr. 799. Inhalt: Nachtrag zur Ausführungsonweisung zum Einkommenslenergesetz vom 15. Juli 1009. nshlreio Nachtrag zut Ausful » —-- ;-»:;vpm15.J-1itooo. s- V0 Die zu dem Einkommensteuergesetz vom 15. Juli 1000 unter dem 29. Juli 1910 erlassene Ausführungsamveisung (Gesetzsammlung Band XXVII S. 163) erfährt folgende Abänderungen: I. Artikel! letzter Absatz kommt in Wegfall. 2 In Artikel 4b, zu Ziffer 2, ist an Stelle der Worte „und zwar auf mindestens einen Monat; jeder weitere Monat, für welchen die Einberufung mindestens eine Woche dauert, wird als voll angerechnet“ zu setzen „und zwar auf mindestens einen Monat, d. h. einen Zeitraum von 30 Tagen; jeder an- gebrochene weitere Monat wird als voll gerechnet.“ . Artikel 6 Absatz ! hat zu lauten: „§ 6 zählt die Arten der Einkommensquellen auf.“ Ausgegeben am 13. Dezember 1011.