299 Formular B. Einkommensteuer-Einschäßungsregister für die Gemeinde Die Richtigkeit des Personenverzeich- nisses wird hiermit pflichtmäßig bescheinigt. Der Gemeindevorstand. Gegemvärtiges Einschatzungsregister wird zum terminlichen Betrage von Mrk. Pf. Fürstliches Landrathsamt. Daß die Einschätzung überall den ge- setzlichen Vorschristen gemäß nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist, wird hier- mit bescheinigt. NI 0a Die Bezirks-Einschätzungskommission.