301 Gesetzsammlung für das Ministerialbekanntmachung vom 27. August 1874, die Abänderung von §. 34, Abs. 1 der Statuten der Geraer Bauk betrefsend. Nachdem ein vom Verwaltungsrathe der Geraer Bank uner Ermächtigung der dies- jährigen Generalversammlung der Aktionäre gefaßter Beschluß, den 8. 34 Abs. 1 der Bank- statuten (Gesetzsammlung Bo. X S. 396) in der nachstehend ersichtlichen Weise abzuän- dern, die böchste landesberrliche Genehmigung gefunden bat, so wird solches awdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 27. Angust 1874. Fürstliches Ministerinm. v. Harboun. Semmel. Ausgegeben am 2. Sepiember 1874.