303 Ministerial-Bekannmachung vom 27. Angust 1874, die mit den Königlich Siüchsischen Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Justiz vereinbarte Aufhebung der im Jahre 1854 abgeschlossenen Uebereinkunst wegen der Kosten in Kriminal- und Polizeiuntersuchungssachen betreffend. Mit höchster Genchmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten ist zwischen dem unterzeich- neten Fürstlichen Ministerium und den Köulglich Sächsischen Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Justiz die Aufhebung der unterm 19. Juni/§. Juli 1854 abge- schlossenen Uebereinkunft wegen der Kosten in Kriminal= und Polizeiuntersuchungen (Geseys. Bd. X S. 271) vereinbart worden. Die dicsseits hierüber ausgefertigte Erklärung wird nachstehend zur öffentlichen Kennt- uß gebracht. Gera, am 27. August 1874. Fürstliches Ministerium. Semmel.