305 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 25 Jandtags-Abschied vom 7. September 1874, für den am 31. Oktober 1871 zusammengetretencn Landtag. Wir Heinrich der Vierzehnte von Gottes Gnaden jüngerer Linie regierender Fürst Reuß, Graf u. Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleiz u. Lobenstein 2c. finden Uns in Gnaden bewogen, den im Jahre 1871 äusammengetretenen Landtag Unsers Fürstenthums, da der Ablauf der verfassungsmäßigen Periode, für welche derselbe gewählt worden ist, nahe bevorsteht, durch gegenwärtigen Landtagsabschied zu schließen und, wie hlermit geschieht, zu entlassen. Unter den Gese#en, welche während dieses Zeitraums mit Zustimmung deß getreuen Landtags zu Stande gekommen sind, und von denen Wir eine gute Eimwirkung auf die Verhälmisse im Unserm Fürstenehum Uns versprechen zu dürfen glanben, heben Wir fol- gende hervor: 1) das Gesetz vom 2. Dezember 1871, die Freigebung von Abspaltungen betr., 2) das Gesetz vom 4. Dezember 1871, die Landrathbamtöbezirke betr., 3) das damit in Verbindung stehende Gesetz von demselben Tage, die Bezirköaus= schüsse betr., ) das Gesey vom 26. Februar 1872, die Entschädigung für den Verlust aus- schließlicher Gewerbeberechtigungen, sowie von Zwangd= und Bannrechten beir., ) das Gesetz vom 6. April 1872, betr. die Benutzung des Wassers und den Schut gegen dasselbe, — # Auszegeben am . September 1874.