Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 61. Nr. 99. Uebereinkunft mit der Königlich Preußischen Stagtsregierung, die Auslegung und An- enung° der wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen bestehenden Conven- tion betreffend. Auf böchsten Besehl und mie Genehmigung Durchlaucheigster Landesberr. schaften ist wegen Auslegung und Anwendung der mit der Krone Preußen unterm 27. —* 5. April gewiese 75., die nachstehende Uebereinkunfe mie dem Königlich Preußischen Ministerium der auswärkigen m“ getrossen worden, welche bierdurch zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht w Gera, den 3. August 1839. —1824 abgeschlossenen Convenclon wegen wechselselelger Uebernahme der Aus- Fürstl. Reuß-Mauische gemeinschaftl. Landes-Regierung das. D. Reichard. vdt. Dinger. Zur Beseitigung derjenigen Zweifel und Mißverstaͤndnisse, welche sich seither uͤber die Auslegung der Bestimmungen §. 2. a. und c. der zwischen der Krone re und der Ausgegeben den 9. September 1839.