86 Nr. 100. Berelnigung mit der Koͤniglich Saͤchsischen Staalsreglerung, dle Anwendung der lm Vorllehenden abgedruckten Uebereinkunft zwischen den beiderseltigen Staalsgebieten be- treffend. Nachdem auf höchsten Besehl und mit Genehmigung Durchlauchtlaster Landes- berrschaften wegen der Erläuterung und Anwendung der mie der Krone Sachsen unterm 5. Derember 1820 2. Jannar 1821 wiesenen eine, der nach Vorstehendem mit der Krone Preußen zu Stande gekommenen Ue. bereinkunft vällig gleichlautende Verelnigung mit dem Königlich Söchsischen Ministerlum der auswärtigen Augelegenheiten zu Dresden abgeschlossen worden ist, so wird solches hierdurch zur allgemesnen Nachachtung glelchfalls bekanne gemacht. Gera, am 3. August 1839. abgeschlossenen Convenelon wegen wechselselelger Uebernahme der Ausge- Fürstlich Reuß-Pl. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. D. Reichard. vdt. Dinger.