89 11. Gefluͤgel und kleines Wilbpret aller Art; 12. Glasur- und Hafnererz (Alquisoux); 13. Gold und Silber, gemuͤnzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß ber fremden silber- haltlgen Scheidemuͤnze; 14. Hausgeraͤthe und Effekten, gebrauchte, getragene Kleider und Waͤsche, gebrauchte Fa- brikgeräthschaften und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anzlehenden zur eigenen Be- nutung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Essekten, insosern sie Ausskattungsgegenstände von Ausländern sind, welche sich aus Veranlassung lbrer Ver- beirarhung im Lande niederlassen; 45. Holz: Brennhol beim Landtransporte, auch Relsig und Besen daraus, ferner Bau- und Nubolz (einschliehlich Flechnweiden), welches zu Lande versahren wird und niche nach einer Holzablage zum Verschiffen bestimmt #st; . Kleidungsstücke und Wäsche, welche Reisende, Fubrleute und Schlffer zu ihrem Ge- brauche, auch Handwerksjeug, welches reisende Handwerker mie sich führen, inglelchen Musterkarten und Muster in Abschnicten oder Proben, die nur zum Gebrauch als solche geeigner sind; dann die Wagen der Reisenden; serner Wagen und Wasserfabrzeuge der Fubrleute und Schisser, beim Personen-- und Waaren-Transport, gebrauchte Inventa- elenslücke der Schiffe, Reisegeräch, auch Verzehrungsgegenstände zum Reiseverbrauch; 17. Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial); 16. Milch; 19. Obst, frisches; 20. Papier, beschriebenes (Acken und Manuserlpte); 21. Saamen von Waldhölzern; 22. Schachtelbalm, Schilf und Dachrohr; 23. Scheerwolle (Absälle beim Tuchscheeren); desglelchen Flockwolle (Absälle von der Spinnerei) und Tuchtrümmer (Absälle von der Webere)); 24. Sceine, alle behauene und unbehauene, Bruch -Kalk-Schlefer= Zlegel- und Mau- ersteine belm Laudtransport, insosern sie niche nach elner Ablage zum Verschissen be- stumme sind; Mühl- und grobe Schlelf= und Weßstelne in demselben Falle; 25. Seroß, Spreu, Häckerling; 26. Thiere, alle lebenden, für welche kein Tarlfsaß ausgeworfen ist; 27. Torf und Braunkohlen; 28. Treber und Trester. S 1 #