126 8. Von Sal) (25. k.), wenn solcheo durch dle Häfen von Oanzig, Memel und über Millau elngeführt wird, zum Bedarf der Königlich Polnischen Salzjadminlstratlon un- ter Kencrole der Königlich Preußischen Salzadministra- tien, von der Preußischen Last 3 Aeht Von der Tonne. Hir.) Sor. . 9. Von Heringen (25. 1.) . . 1100 Anmerk. Diese Durchgangsabgabe wird auch von den durch die Obermün (8), dungen ein= und über Neu-Berun ausgehenden Heringen erhoben 10. Von Weizen und andern unter Nr. 11. nicht besonders genannten Gerreibearten, desgl. von Gülsenfrücheen, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken, auf der Weichsel und dem Niemen eingebend und durch die Häsen von Danzig und Memel, auch durch Elbing und Königsberg öber Pillau ausgehend, vom Preußlschen Scheffes 3 Silbergt 41. Von Roggen, Gerste und Haser, auf denselben Sermen ein und über die vorgenannten Häfen ousgebend, vom Preußischen Schessee 2 Sllbergr. nuo8., Abschn (e#. Von nachbenannten Gegenständen, wenn sse A. durch bie Odermöndungen oder über die nördliche Grenzlinle zilschen der Ober und dem Rheln, dlesen Serom ausgenommen, eingehen und über die Grenzlinie zwischen Neu-Berun In Schlesten und Schrding am Thurm in Bayern, beide ebengenamnte Orte eingeschlossen, wleder ausgeben, ober umgekehrt; ferner weun sse N. auf der llken Rbhelnseice landwärts ein= und auf der rechten Rheinselte ohne Ueber- schrellung der Oder wieder ausgehen; desgleichen wenn ste C. auf der rechten Rbeinselce (mie Ausschluß der unter Abschnitt I. gedachten Seraßen- züge) eln- und mie Ueberschreltung des Rheins wieder ausgeben, wlrd erhoben: *: Vom Zenmer. von boumwollenen Seuhlwaaren (Abtbellung II: Acc. 2. c.), neuen au[ene. —— Kleldern (18.), Leder und Lederarbeiten (24.), Wolle und wollenm.. Garnen und Waaren (41.0) " " ¾ · % Anmerk. Ben dlese Waaren auf den in den folgenden Abschnitten genomun Straßen durchgefuͤhrt en, so wird von denselben nur die dort bestimmte geringere Dnrchgangdabgabt erhoben