149 Gese tz sammliung für die Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. No. 64. Nr. 108. Bekanntmachung, einen Auszug aus dem in den Zollvereinsslaaten verrinbarten Begleil- scheinsregulative betr. Nachdem ein, in sämmelichen Staaten des Zollverelns glelchmäßlg zur Anwendung kom- mendes Regulatlv über das, bel der Ansertigung und Erledigung der Begleitscheine zu be- obachtende Wersahren erlassen worden ist; so wird, in Gemähheic des im F. 54. der Zoll- erdnung vom 1. Mal 1838 ausgesprochenen Vorbehalte, dieses Regulativ, soweit die Ge- werbtreibenden dabei betheiligt sind, in nachsolgendem Ausjuge hierdurch zur öfsenelschen Kenmtniß gebrache. Gera, den 5. Juni 1840. Fürstl. Reuß Tüait, 3emeinshail. Landes-Regierung das. tschneider. vat. Dinger. A u 8 z u 9 aus dem Begleitschein-Regulative. Unter Bejzugnahme auf die, in der Zeslordnung vom 1. Mat 1838 "5. 40. bis 53. enthaltenen gesehllchen Bestimmungen über die Beglestschen-Kontrole und in Ausgegeben den 29. Juni 1840. 22