166 ben erwähnten Papleren beschrlebenen Verschlusses, ingleichen von der zweckmäßl- gen Anlegung des letztern Ueberzeugung nehmen. Ergiebe sich Hierbel eine Ver- lehung des Verschlusses oder sonstige Unelcheigkeit, so ist der Thakbestand festju- stellen und das weltere Verfahren, nach Mahgabe der Zollordnung und des Zoll- Strafgesehes, elnguleiten. 8. 61. Sollen dle Waaren zur Verzollung kommen, so tritt dle spezielle Revision ) Bei Waaren, wel. der Ladung ein. Bei Waaren, welche zur Niederlage gelangen sollen, findet in der Regel, ebenfalls bie spezielle Revision Seat#, und es dars dieselbe nur dann unterblelben, wenn solches, nach dem berreffenden Niederlage-Reglemene, auf den Antrag des Niederlegers und unter der Bedingung, daß derselbe sich als Selbstschuldner für Gesäste, Gelstrase, Kosten und andere gesetzliche Folgen verbürge, die den Deklaronten und den frübern Begleitschein= Exrcrahenten kressen, Falls der Inhalt der uneröffnet zur Niederlage gelangten Waaren-Kolli mit der Eingangs-Deklaratson und den barauf gegründeten Begleitscheinen und Begleieschein= Auszügen künftig mcht überemstimmend besunden werden sollee, ausdräcklich gestocter ist und der Rlederleger von dieser, ihm zuskehenden Befug- niß Gebrauch macht. Mill der Waarenempfänger die mie Begleltscheln eingegangenen Waoren unmlttelbar mit neuen Begleitscheinen weicrr senden, so kann auf seinen Antrag die spezielle Revision dann unterblelben, wen? er sich in gleicher Art, wie vorste- bend wegen der ohne spezlelle Revision zur Niederlage gelangenden Waaren vor · geschrleben ist, verbuͤrgt. S. 63. chezur Verzollung oder zur Niederla- ge gelangen oder unmittelbar mit neuen Begleit= scheinen weiter ge- Jeder Waarenführer kann über die, von löm abgegebenen Beglerrscheine I., 3)Encheilung derBe-- und wwar nach #esnu Wahl, engveber über frden einzelnen Beglzitcein oder über olle oder mebrere zusammen, eln amrrllches Behkenntniß verlangen, welches das leitschein Atp- rnee8,