Gesetzsa mlung für das Firstenthum Keuß jüngerer Linie. No. 598. Jnhalt: Ministerial-Versligung vom 2. Jannar 1000, betressend die Uebersichten der Fabriken, in denen Arbelterinnen und ingendliche Arbeiter beschäftigt werden. Ministerial-Perfügung vom 2. Jannar 1900. Die Gemeindevorstände erhalten hiermit Auftrag, der gemäß Abschnitt G VII der durch Ministerial-Bekanntmachung vom 21. März 1892 veröffentlichten An- weisung zur Ausführung des Reichs-Gesetzes, betreffend Abänderung der Ge- werbeordnung vom 1. Juni 1891 (Gesetzsammlung Bd. XXI S. 109), alljährlich im Monat Dezember von ihnen der vorgesetzten Behörde einzureichenden Ueber- sicht der in ihrem Gemeindebezirke vorhandenen Fabriken u. s. w., in denen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, künftighin anstatt des der Amveisung beigegebenen Formulars (1 das nachersichtliche Formular zu Grunde zu legen. Gera, den 2. Jannar 1900. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Engelhardt. c. Ausgegeben am 10. Januar 1900.