Formular III. (Weißes Papier.) e Zeugniß. Impfbezirk Impfliste Nr. geboren den 1 kann wegen ohne Gefahr nicht geimpft werden. Demgemäß darf die gesetzliche Impfung bis unterbleiben. Bemerkung: ### Forumslar Il kommt — und zwar jowohl bei ersten J Imbfunnen al# bei späteren (Wiederimpfungen) — zur Auwendung. l#e eine vorläusige Besreiung von der J unn weaen Hranlheit 2c. (&# 2 des Imvsgesetze#) sucktsen E soll. Der Aesre fun gd ist zwischen den Worten Vepen ohne die Frist der Befreiung zwischen rten -bis .. unterbleiben anzuge eben ftce Name des Inpfbezirka und. . Aummer ber Juwili te tft von demienigen Basarzte. brsiehungsweise derjenigen Behördc, in deren Imy# l tdshtd kmyensft oussasilllkn sobald ilmen das Zeugniß zur ee dae äranr efreiungs= n hweises vorgelegt (Rückselte.) " In jedem Impfbezirk wird jährlich aun Orten und zu Jeiten, welche vorher belaunt gemacht werden, unentgeltlich geimpst. Die erste Impfung der Kinder unm vor Ablauf des auf das Geburtsjahr solgenden Kalenderiahres, die spätere Impfung (Wiederimpfung) bei Zöglingen einer öffentlichen Vehranstalt oder einer Privatschulc. mit Ausnahme der Sonntags, und Abendichulen, innerhalb des, jenigen Kalenderjahres ersolnen, in welchem die Kinder das zwölste Lebensjahr zurücklegen. Ist die Imws#ung nach dem Urtheile des Arztes erfolglos geblieben, io muß sie ipätesteus im nächsten Jahre wiederholt werden. Jeder Impfling muß frühesicns am u. und spälestens am 8. Tage nach der Impfung dem Arzie ur Besichtigung vorgestellt werden. Eltern, Pficgceltern und Vormünder, deren Kinder oder Pflcgebesohlenc ohne neicolichen Grund und trot ersolgter amtlicher Aufsorderuun der Impfung oder der ihr solgenden Geslellung entzogen geblieben sind, haben Geldstrase oder Hast verwirkt. 11