136 Berichtigungen. 1. Die der Landesherrlichen Verordnung vom 9. Januar 1900, die ander- weite Ausführung des Reichs-Impfgesetzes vom 8. April 1874 betreffend, (Gesetz- sammlung Bd. XXIV S. 35) angefügten Formulare V und VI sind dahin zu dchgen, daß in den Bemerkungen auf Seite 1 des Formulars V unter Nr. . die Worte „das zur Impfung benutzte Thier oder" und das Wort Poissh in Wegfall zu kommen haben und ferner in den Bemerkungen auf Seite 1 des Formulars VI unter Nr. l. 3. auf der vorletzten Zeile das Wort „Junächst“ durch das Wort „gemischt“ zu ersetzen ist. 2. In dem Auoführungsgesetze zum Bürgerlichen Eesetbuche vom 10. August 1899 — Ges. S. Bd. XXIII. S. 1 — muß es in § 10 Ziffer7 heißen: „§ 118“ anstatt „§ 117“. 3. In der Ministerialverfügung vom 25. November 1899, die Inhnns des Genossenschaftsregisters betreffend — Ges.-S. Bd. XXIII. S. 422 —, muß es in § 4 Zeile 3 statt „§ 10“ „8 5“ heißen. 4. In dem Statut flir die Handwerkskammer zu Gera — Ges.-S. Bd. XXIV. S. 123 — muß es in § 38 Zeile 3 anstatt „S 190 “ „§ 103 „à“ heißen.