Anlage C. 236 Anweisung zur Gutnahme und Versendung pestverdächtiger Antersuchungsobjekte. Vorbemerkung. Die Versendung pestverdächtigen Matcrials wird in der Regel nur erforderlich: 1. wenn die Entsendung eines bakteriologischen Sachverständigen zur Untersuchung des Falles an Ort und Stelle nicht schnell geung oder überhaupt nicht erfolgen kann; # wenn der Sachverständige Material zur genaueren Untersuchung an ein Laboratorium senden will, während er an Ort und Stelle bleibt; — . wenn Untersuchungomaterial oder Kulturen von einem Laboratorium an ein anderes versandt werden sollen. A. Entnahme des Materials. Drüsensaft: a. vom Krbenden. Nach gründlicher Reinigung der Haut mit warmem Seifemwasser, Alkohol und destillirtem Wasser wird aus einer geschwollenen Drüse mittelst Einschnitts oder durch Ansangen mit einer frisch durch Auskochen keimfrei gemachten Pravazschen Spritze etwas Drüsensaft gewonnen und auf eine Anzahl von Deckgläschen in der Weise vertheilt, daß auf jedes ein kleines Tröpfchen gebracht und mit der Kanüle in dünner Schicht vertheilt wird. Das Gläschen wird damn mit der bestrichenen Seite nach oben zum Trocknen hingelegt.