a21 werden die nachstehenden Anordnungen hinsichtlich der periodischen Vormusterungen des Pferdebestandes umd Beschaffung der Mobilmachungspferde im Fürstenthum Reuß j. L. getroffen: KA. Vormusterung des Merdebestandes im Erieden. § 1. Zur Gewinnung einer zuverlässigen Uebersicht über den Pferdebestand des Landes und zur Beschleunigung der Pferdeaushebung im Mobilmachungsfalle finden im Frieden Vormusterungen statt, deren Ergebniß in fortgesetzt richtig zu haltenden Listen niedergelegt wird. Die Vormusterungen werden durch einen militärischen Pferde-Vormusterungs- Kommissar') abgehalten, dessen Vormusterungsbezirk das gesammte Gebiet des Fürstenthums umfaßt. 8 2. Der Vormusterungs-Kommissar hat im Laufe von achtzehn Monaten sämmtliche Pferde seines Bezirkes (Ausnahmen siehe § 4) ein Mal zu mustern. Der Kommissar theilt hierzu seinen Bezirk in thunlichst kleine Unterbezirke, damit in erster Linie eine möglichst geringe Belästigung der Pferde haltenden Bevölkerung verursacht wird. Ein Zusammenziehen der Pferde aus mehreren Orten ist, wo nicht ganz besondere Verhältnisse dies zweckmäßig erscheinen lassen, zu vermeiden. Größere Orte sind in mehrere Ortsbezirke zu zerlegen, inner- halb welcher die Musterungen, örtlich und zeitlich getrennt, stattzufinden haben. Bei Ansetzung der Musterungsorte und -Zeiten ist nach Möglichkeit Rücksicht auf die örtlichen und jeweiligen wirthschaftlichen Verhältnisse zu nehmen. Jus- besondere ist während der landwirthschaftlich wichtigsten Zeiträume der einzelnen Bezirke die Musterung in denselben möglichst auszusetzen. §* 3. Die Abgrenzung der Unterbezirke, die Festsetzung der Musterungsorte und -Zeiten und die Anordnungen für deren Bekanntmachung sind zwischen dem Kommissar und den Landräthen zu vereinbaren. *) Der Konmisar hat das Recht, während der Musterungsreise für sich und seinen Burschen 88 und Verpflegung auf Grund des tn–bee hegen Baarzahlung in Anspruch zu nehmen (vergl. 8 25, 2 Fr. ), auch darf er, wenn sein eigenes Fuhrwerk während der Musterungsreise unbrauchbar wird, gegen #eegahing der Bundesrathssätze Fuhr= werk anfordern. 53