23 eines Hafen · Kapitains zu versehen und Leuchtthuͤrme, Boyen u. s. w. aufgzusiellen, zu deren Unterhaltung ihm die Tonnengelder die Mittel liefern werden. Zusatz-Bestimmung. Revision des Tarifes. Die hohen kontrahirenden Thelle sind dahin übereingekommen, daß der gegenwärtige Tarif von zehn (10) zu zehn (10) Jahren einer Revision soll unterworfen werden kön- nen, um mit den durch die Zeit herbetgeführten Werthveränderungen der Boden- und Industrie-Erzeugnisse der beiden Neiche in Einklang gebracht zu werden. (gez.) Graf Eulenburg. (I. 8) (gez.) Tschong-luen. 4.n (gez.) Tschonghu. (L. 8)