67 Gesetzsammlung für dle Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 211. 1) Ministerial= eimmtmachu den Bau des Eisenbahn Gößnitz-Gera belr., vom 30. Juli! Nachbem Se. Durchlaucht, der Fürs, einen mit der Herzoglich Sachsen-Altenburgi- schen Regierung am 27. Mai dieses Jahres durch Regierungsbevollmächtigte abgeschlos- senen, die Herstellung einer von Gera ab über Ronneburg und Schmölln an die Säch- sisch-Baierische Staats-Eisenbahn führenden und in letztere einmündenden Eisenbahn betressenden Staatsvertrag zu ratifiziren, sowie ferner der zum Bau dieser Bahn gebil- deten Eisenbahn-Gesellschaft die erforderliche landeohemliche Konzession zu ertheilen, auch deren Statuten zu besiätigen gnädigsi gerubt hat, so wird im Nachsiehenden unter A ein Auszug aus dem ersigenannten Staatsvertrage, desgleichen unter B die landesherr- liche Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde nebst den ihr belgegebenen Konzessions- Bedingungen und Statuten zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht. Gera, am 30. Juli 1863. *9w Ministerium. v. rbou. Muͤnch. A. Vertrag zwischen Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg und Sr. Durchlaucht dem regierenden Fürsten Reuß lüngerer Linie über die Herstellung einer von Gera ab über Ronneburg und Schmölln an die Sächsisch-Baierische Staats. Eisenbahn fübrenden und in letztere einmündenden Eisenbahn. Nachdem Seine Hohcit der regierende Herzog von Sachsen-Altenburg und Seine Durchlaucht der regierende Fürst Reuß jüngerer Linie auf dicfallsiges Ansuchen be- Ausgegeben den 12. August 1863. 12