B. Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gnaden Jün- gerer Linie regierender Fürst Neuß, Stammes Aeltester, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lo- benstein kc. 2c. baben im Elnverständniß mit der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staals-Regierung einer zum Bau einer Eisenbahn von Gera über Ronneburg und Schmölln nach der Saächsisch-Baierischen Staatseisenbahn bei Gößniß, welche den Namen Eisenbahn Gößnitz-Gera sführen wird, gebildeten Aktlengesellschaft unter den in der Beilage II erlichtlichen Be- dingungen Concession ertheilt, auch die Staluten dleser Aktiengesellschaft, Bellage III in proviserischer Eigenschaft bestätigt, Uns aber die Veranlassung einer Revision der letzteren ausdrücklich vorbehalten. Zu dessen Beurkundung haben wir gegenwärkiges Corcesstous. und Bestätigungs-Dekret unter elgenhändiger Vollzlehung erthellt und demselben Unser Candesfürstliches Siegel beidrucken lassen. So geschehen Schloß OÖstersteln, den 15. Jull 1863. (L. S.) Heinrich LXVII. v. Harbon.