113 2) Ministerialbekauntmachung, die beschlossenen Aenderungen und Ergänzungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Vereins-Zolltarif betr., vom 31. Augnst 1863. In Gemäßhelt einer unter den Regierungen des deutschen Joll, und Handelsvereins gekroffenen Vereinbarung sind die nachverzeichneren Aenderungen und Ergänzungen des amtllichen Waaren-Verzeichnisses zum Vereins-Zolltarlf beschlossen worden, welche vom #1. N 1 □—' — 4— ovember dieses Jahres an in Wirksamkeit treten sollen: )Anillun und Flavin sind als chemische Fabrikate nach Position ll. 5.a. des Vereins-Zelltarifs dem Satze von 3 ½ Thlr., dagegen ist Benzin der allge- meinen Eingangs-Abgabe unterworfen. ) Auf Pappe oder doch stärkeres Papier aufgezogene Photographien unterliegen der allgemeinen Eingangs-Abgabe. ß Rleinere photographische Bilder, welche auf durchgeschlagenes Papier ausgeklebt sind (sogenannte Buchzeichen und dergleichen) sind den im amtlichen Waaren- verzeichnisse auf Position II. 27.b. bingewiesenen Bildern auf Papier mlt durch- geschlagenen Ranrverzlerungen (sogenannten Splbenblldern) glelch zu behandeln. Die Artikel „Decken (Fußdecken)“ nud „Matten“ sind in folgender Weise ge- faßt worden: Decken (Zußdecken) aus Stroh, Schilf, Bast, Binsen und Baumwurzeln, siehe Matten, —., (ußdecken) aus losen (nicht versponnenen oder gedrehten) Fasern von Kokos, Manillahanf, Jute und anderu losen, vegetabilischen Fasern, mit Ausnahme der Baumwolle, gefärbt oder ungefärbt; ferner dergleichen in Verbindung mit Bindfaden aus Hauf oder mit Werg, iugleichen in Verbindung mit leinenen oder baumwollenen Fäden, womit die Bündel der Binsen, Fasern u. s. w. umwickelt sind, auch mit einer Einfassung von Leinen, Wolle oder Baumwolle bis 2 Zoll Preußisch Breile. A. E. A. — —, dergleichen mit einer über 2 Zell Preußisch breiten Eimissung von Leinen, Wolle oder Baumwolle II. —,, Gußdecken) ganz oder tbeilweise aus versbonnenen eder #nch vegetabi- lischen Fasern mit Ausnahme von Baumwolle, gefärbt oder ungefärbt; auch dergleichen in Verbindung mit Kälber-, Kuh- oder Hunde-Haaren oder mit Schweinborsten, mit einer blesen Einfassung von beinen, Wolle oder Baum- wolle, oder sonst in unwesentlicher Verbindung mit nicht seidenen Spinn- materialien: