151 esetzsammlung Furstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 245. Bekanntmachung. Nachdem zwischen den Stkaaten des deutschen Zoll- und Handels-Vereins einerselte und der Republik Chill andererseit6 unter dem 1. Februar 1862 ein Freundschafts-, Handels-- und Schifffahrts-Vertrag abgeschlossen und derselbe hlerauf gegenseitlg ratificir! worden ist: so wird dieser Vertrag nach seinem deutschen Texte hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht Gera, am 17. Dezember 1863. Fürstliches Ministerium, Abth. für die Finanzen. v. Harbon. Münch. Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen Preußen und den übrigen Staaten des deutschen Jollvereins einerseits und der Nepnublik Chili andererseits. Seine Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich, als in Vertretung der dem Preußischen Zoll, und Steuer-Sysieme angeschlossenen souverainen Länder und Lau- destheile, nämlich des Großherzogthumeo Luxemburg, der Großherzoglich Mecklenburgischen Enklaven Nessew, Neheband und Schönberg, des Großherzoglich Oldenburgischen Für- stcuthumes Birkenseld, der Herzogihümer Anhall-Dessau-Köthen und Anhalt-Beruburg, der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthumes Lippe und des Landgräfflich Ausgegeben den 23. Dezember 1803. 25