152 Hessischen Oberamtes Meisenheim, als auch Namens der übrigen Mitglieder des deutschen Zoll- und Handels-Vereines, nämlich der Krone Bayern, der Krone Sachsen, der Krone Hannover zugleich in Vertretung des Fürstenthumes Schaumburg-Lippe, und der Krone Württemberg, des Großherzogihumes Baden, des Kurfürstenthumes Hessen, des Groß- berzogthumes Hessen, zugleich das Landgräflich Hessische Amt Homburg vertretend, der den Thüringischen Zoll= und Handels-Verein bildenden Staaten. Zamentlich des Groß- herzogthumes Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meinin achsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha, der Fürsienthümer Schwatzburg. Rudolsart und Schwarz= burg. Sondershausen, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linic, des Herzogithumes Braun- schweig, des Herzogthumes Oldenburg, des Herzogtbumes Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und Seine Excellenz der Präsident der Republik Chili andererseité von dem Wunsche beseelt, die Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts= Bezichungen zwischen den Staaten des Zollvereines und der Republik Chili auszudehnen und zu befestigen, haben es für zweckmäßig und angemessen erachtet, Unterbandlungen zu eröffnen und zu gedachtem Behufe einen Vertrag abzuschließen und haben zu dem Ende zu Bevollmächtigten ernannt, nämlich: Se. Majestät der König von Preußen Allerhöchst Ihren Geschäfte näger bei der Republik Chili Herrn Carl Ferdi- nand Levenhagen, Ritter des rothen Adlerordens III. Klasse mit der Schleise, Offizier des Kaisärlich Brasilianischen Rosen-Ordens, Ritter des Kö- niglich Niederländischen Löwen-Ordens rc. und Se. Excellenz der Präsident der Republik Chili den Herrn Jovino Novoa, welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetbeilt und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Arkikel übereingekommen sind: Artikel I. Zwischen den Staaten des Zollvereines und der Republik Chili und zwischen ihren resp. Unterthanen und Bürgern soll fortdauernde Freundschaft bestehen. Artikel 2. Zwischen den Staaten des Zollvereines und den Gebieten der Republik Chili soll hegenseitige Freiheit des Handels Statt sinden. Es soll den Unterlhanen und Bürgern eines jeden der beiden vertragenden Theile freistehen, unbehindert und sicher mit ihren Schiffen und Ladungen nach allen Plätzen, Häfen und Flüssen in den Gebieten des