301 Ministerial- Bekannimachung vom 14. März 1865, die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den hiesigen Darlehnekassenverein betr. (Dutlic. in Nr. 12. des Amts. und Vereidnungsblauts vem Jahre 1865.1 Nachdem Seine Durchlaucht der Fürst dem hiesigen Darlehnskassenverein die Rechte einer jurislischen Person, jedoch unbeschadet der durch das WMereinsstalnt feslgesiellten so- lidarischen Hafipflicht der einzelnen Mitglieder des Vereins, gnädigst zu verleihen gerult bhaben, so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 14. März 1865. Fürstliches Ministerium. v. Harbon. Semmel.