347 Gesetzsammlung Fuͤrstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie. No. 254. Geseß, das Reglemem über die Vergutung von Düäten, Nachtquartier, und Transporlkosten beir., v ai 1865. Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gnaden Jün- gerer Linie regierender Fürst Reuß, Stammes Aeltester, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc. 2c. haben zu Herstellung fester und gleichmäßiger Grundsätze bei der Berechnung von Diäten, Nachtquartier= und Transporkkosten nachsiehendes Reglement ausstellen lassen, welches nach ertheilter Zustimmung des Landtags hierdurch zur öffentlichen Kenniniß gebracht wird. Schloß Osterstein, den 6. Mai 1865. (L. S.) Heinrich LXVII. v. Harbou, v. Bretschneider. Dr. E. v. Beulwiß. Reglement über die Vergütung von Diäten, Nachtquartier= und Transportkosten. 8. 1. Diäten sind keine Vergütung für dienstliche Bemühung, sondern für den durch den Aufenthalt un einrm fremden Orte entstehenden Ausfwand. Ausgegeben den 10. Mai 1805