Hat ein Beamter mit dem Amte in Verbindung stehende Relsen ohne besondere Entschädigung oder gegen Bezug eines firirten Diäten- und Reisekosten-Bauschquantums oder gegen speciell normirte Säe zu machen, so hat es hierbei sein Bewenden. bleibt es nachgelassen, mit dem Vorstande einer Behörde ein Abkommen dahin zu tref- sen, daß dieser gegen eine innerhalb der etatmäßigen Mittel ihm zu gewährende feste Entschädigung auf die specielle Liguidation von Diäten und Reisekosten für sich oder die 348 8. 2. Behörde verzichtet. Militärs beziehen Diäten und Wohnungsvergütung bei einzelnen Versendungen nur, wenn denselben kein Quartier mit Naturalverpflegung gewährt wird. 8. 3. An Diäten erhalten für jeden Tag — 2) # 1— — Staatsminister 1. AInd.91 G& NON Mi„NTLNTTZNxT. diplomatische Vertreter, Präsident und Dlcepräsi- dent des Appellationsgerichts, der Chef des Bun- descontingents vortragende Räthe bei dem Minssieriun, Stabs= officiere, Mitglieder des Appellationsgerichts, der Oberstaatsanwalt, Arrisgeriteritrkeren, Land- räthe, Superiutendenten Mitglieder der Krei te, Landl isier, Staats- anwälte, Gehilfen des Oberstaatsanwalts, Justig= amtleute, Physici, Gymnasialdirectoren, Hauptleute, Hauptstaatskassirer, Vorstand der Mldisterialkanglei 5) Secretäre des Ministeri#, des Appellationsgerichts, 6) der Kreisgerichte, der Landrathsämter, Actuarien der Kreisgerichte und Iustizämter, ordinirte Geist- liche, säädrische Lehrer, Gerichtsärzte, Vorstände der Steuerämter, der Bergämter, Auditeurs, Batail= lonsärzte, Lientenanks, Bezickssienereinnchmer, Rech- nungs- und Steuerrevisoren, Calculatoren, Bür- germeister in den Städten und Stadträthe, We- gebauinspectoren Audikoren und Accessisten, 24irkahierirn, Gee 5 Thlr. — Sgr. — AU#f Auch