441 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande çjüngerer Linie. No. 266. 1) Ministerlalbelanntmachung vom 12. Juni 1865, den Handels- und Zollvertrag zwischen dem Joll- vereine und Oesterreich betreffend. Nachdem zwischen den Staaten des Deutschen Zoll- und Handelsvereins und He- sierreich ein Handels= und Zollvertrag am 11. April, 1865 zu Verlin abgeschlossen und allseitig ratiücirt worden ist, so wird derselbe sammt den dazu gehörigen Beilagen unter B und C auf böchsien Besehl Seiner Durchlaucht des Fürsten und mit Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung des Landtags andurch zu öffentlichen Kenniniß gebracht. Gera, am 12. Juni 1865. Fürstliches Ministerium. v. Harbon. Dr. Hagen. Handels- und Zollvertrag zwischen den Staaten des deutschen Zoll, und Hamelsvereins und Oesterreich. Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der Könlg von Bayern und Seine Majestät der König. von Sachsen, sowohl für Sich bezlehungoweise in Vertre- tung der dem Preuhischen Zoll= und Steuerspstem angeschlossenen souverainen Länder und Lan- destheile, nämlich: des Großherzogthums Luxemburg, der Grohherzoglich Mecklenburgischen Ausgegeben den 21. Juni 1865. 68