442 Enklaven Rossow, Neheband und Schönderg, des Großherzoglich Oldenburzischen Fürstenthums Birkenfeld, des Herzogihums Anhalt, der Fürstenthümer Waldeck und Pyr- mont, des Fürstenthums Lippe und des Landgräflich Hessischen Oberamtes Meisenheim, als im Namen der übrigen Mitglieder des deuschen Zoll= und Handelsvereins, nämlich: der Krone Hannover, sowohl für Sich als für das Fürstenthum Schaumburg-Lippe, der Krone Württemberg, des Großherzogthumo Baden, des Kurfürstenthums Hessen, des Groh- berzogthums Hessen, sowohl für Sich als für das Landgräflich Hesssche Amt Homburg, der den Thüringischen Zoll- und Handelaverein bildenden Staaten, namentlich: des Großherzogthums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen= Coburg-Gotha, der Kärstenthümer Schwarzburg-Rudolstant und Schwarz- burg-Sondershausen, Neuß älterer und Reuß jüngerer Linie, des Herzogthums Braun- schweig, des Herzogthums Oldenburg, des Herzogthums Nassau und der sreien Siadt Brantun einer Seits, un Selne Majestät der Kaiser von Oeflerreich, zugleich in Vertretung des souverainen Für- stenthums Liechtenstein, andererseils, von dem Wunsche geleitet, den Handel und Verkehr zwischen Ihren Gebieten durch aus- gedehnte Zollbefreiungen und Zollermählgungen, durch verelnfachte und gleichförmige Zoll- behandlung und durch erleichterte Benugung aller Verkehrs-Anstalten in umfassender Weise zu fördern, und in der Absicht, Ihre Jolleinnahmen zu sihern, und die allge- meine deulsche Zolleinigung anzubahnen, haben über die Erneuerung und enlsprechende Abänderung und Erweiterung des zwischen ihnen bestehenden Handels= und Joll-Vertrages vom 19. Februar 1853 Unterhandlungen eröffnen lossen und zu diesem Zwecke zu Be- vollmächtigten ernannt: Seine Majestät der König von Preußen: rhöchs Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Phillpsborn un Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanz-Rath Gustav Hasselbach, Seine Majestät der Könlg von Bayern: Allerhöchst Ihren Ministeriul-Rash Moritz von Reichert und Seine Majestät der König von Sachsen: Allethöchst Ihren Geheimen Finanz-Rath Julius Hans von Thümmel; und Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich: Allerhöckst Ihren Wirklichen Geheimen Nath und Vorstand der Ministerlal-Sek- dion für die indirekten Abgaben Dr. Carl Frelherrn von Hock,