49 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie. No. 154. Verordnung, dei, griwei Aufhebung des Eingangszolls von Gekraide 2c. betr. im Amis-- und Beremmgett. am 26. Okleber 1850.) Im Verfolge unserer Bekanntmachung vom 12. vor. Mtis. (Nr. 37 des Amts= und Verordnungsblattes, Nr. 153 sub 3 der Gesehzsg.) bringen wir hiermit weiter zur öffent- lichen Kenntniß, daß durch neuern Beschluß der Zollvereinsregierungen die Einstellung der Er- hebung des Eingangszolles für Getraide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotete und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grüte, gestampste oder geschälte Hirse bis September des künftigen Jahres ausgedehnt worden ist. Gera, am 22. Oktober 1853. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Schlick. Nachdem die Regierungen der zum Jollvereine verbundenen Staaten übereingekome men sind, den für die Jahre 1816, 1847 und 18418 erlassenen Zoll-Tarif und die den- selben ergänzenden Erlasse in einzelnen Bestimmungen abzuändern und zu ergänzen: so wird hiermit auf. Grund der deßfalligen Vereinbarungen mit Höchster Genehmigung Se- renissimi und unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags verordnet, daß nachste- Ausgegeben den 9. November 1853. 4