63 Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 156. 1) Bekanntmachung, die zeitweise Aufhebung des Eingangszolles vom Reis betr. (Pukl. im Amts= und Berordnungskl. om 16. November 18533.) Nachdem die Zollvereins-Regierungen sich in dem Beschlusse geeinigt haben, daß nach dem Vorgange in den Stenewereinsstaaten auch für den Vereich des Zullvereln# die Erhebung des Eingangszolles für Reis vom 10. d. Mts, ab bis zum Ablauf dieses Jahret eingestellt werden soll: so bringen wir Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß, und haben sich die sämmtlichen Stenerhebesiellen hiernach zu achten. Gera, den 9. November 1853. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Sch hlick. — — — 2) Verordnung hinsihtlich der polizeilichen Kontrole über die auf den Dorfschaften in Arbeit stehenden fremden Handwerkögesellen. (Pubt. lm Amis= und Vererdonungsbl. am 10. Nevbr. 1833.) Da wahrzunehmen gewesen, daß die polizeiliche Kontrole über die auf den Dorf- schaften in Arbei#t stehenden fremden Handwerksgesellen bisher in ungleichmäßiger, nicht immer ausreichender Weise gehandhabt worden ist: so werden zur Beseitigung der des- fallligen Mängel mit Höchsier Genehmigung Sereuissimi folgende Bestimmungen ertheilt und resp. von Neuem eingeschärft: Ausgegeben den 7. Dezember 1853. 10