177 Gesetz sammlung Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 458. 1234 1) Bekanntmachung, den Normaltarif für Erhebung der Chaussee. und Brückengelder und die Straßenpolizeiordnung betreffend. Nachdem durch die unterm 27. August d. J. ergangene Verordnung (No. 36 des Amts= und Verordnungsblattes, No. 152 der Gesehsammlung) eine gleichmäßige Verpflicht- ung zu Entrichtung des Chausseegeldes von Privatsuhmwerken aller Art, sowie von Spann- und Treibevieh, min Aufbebung der bisherlgen Befreiung der Inländer von dieser Abgabe, eingesührt und dadurch zugleich die anderweite gleichmäßige Regulirung der Chaussee= und Brückengeldersätze nach den unter den Zollvereinsstaaten vereinbarten Grundsähen veran- laßt worden ist, so wird der für das Gesammtfürstenthum Reuß j. u. gültige Normal= tarif und die dazu gehörige Straßen-Polizei-Ordnung in dem Nachstehenden mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenmtniß gebracht, dah Beide mit dem 1. Januar k. J. in Krafst treten. Gera, am 19. Dezember 1853. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Schlic. Ausgeheben den 28. Dezember 1853. 26