247 Gesetz sammlung Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. No. 165. 1) Bekaunmachung, die Aushebung de5 Königl. Sichs. Zollamtes zu Krippen berr. (Pukl. Im Anus= und Vererduungöbl. am 29. Mäts 1851.) Nach einer anher gelangten amtlichen Mittheilung ist das zeither in Krippen bei Schandau bestandene Nebenzollamt 1. als entbehrlich wieder aufgehoben worden: was hiermit zur öffentlichen Kennniß gebracht wird Gera, den 24. März 1854. Fürstlich Reuß-Mauisches Ministerium. von Bretschneider. Semmel. 2) Bekanntmachung, die Vellztehung des Arl. 18 des Handels= und Zellvertrags mit Ocsterreich betr. (Putkl. imm Amts= und Verorduunddbl. am 5. April 1836.) In Vollziehung des Art. 18 des Handels= und Zollverirags mit Oesterreich vom 19. Februar 1853 (Nr. 153 der Gesetzsammlung) wird andurch zur Nachachtung be- kannt gemacht und bestimmt, daß in Gemähheit der mtt diesem Handelsverkrage getroffenen Vereinbarung den- senigen Fabrikanten und Gewerbetreibenden aus der Oesterreichischen Monarchic, sewie den ausschlüssg im Dienste Eines solchen Fabrikamten oder Gewerletrei= benden (nicht mehrerer derielben) stebenden Reisenden, welche in den biesigen Landen blos für das von ibnen betriebene Geschift Ankäufe machen oder für Ausgegeben am 5. Juli 1851. 37