249 be-Legitimation bel den einschlägigen Behörden des (Großberzogthums Hessen, König- reicho Preußen 2c.), beschelniget, daß das ebengedachte Handelshaus (die ebengedachte Fa- brik, Anstalt) für seinen (ihren) Gewerbebetrieb im hiesigen Lande die gesehlich bestehen- den Steuern zu entrichten hat. Dies Zeugnt# ist gültig auf Monat. Personal-Beschreibung und Unterschrift des Reisenden. 3) Vekanmtmachung, die Abserligungsbesugnisse des Kursürsll. Hess. Steueramles zu Witzenhausen betr. (Pukl. im Amts - und Vererdnungsbl. om 20. April 1891.) Nach einer anber gelangten amtlichen Mittheilung ist dem Kurfürstlich Hessischen Nebensieneramte zu Witzenhausen die Befugniß zur Erledigung von Vegleitscheinen II. reigelegt worden: was hiermit zur öffentlichen Kennmiß gebracht wird. Gera, den 19. April 1851. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Semmel. 4) Bekanntmachung, den Auschluß der Gresih. Vakischen Slaalsregierung on die Kouvenlion vom 11. Juli 1853 betr. (Putl. im Amis= und Vererdnungebl. am 10. Mai 1851.) Nach einer anher gelangten amtlichen Mittheilung ist auch die Großherzoglich Badische Regierung der in Eisenach am 1I. Juli vor. Is. abgeschlossenen Ueber- einkunft im Betreff der Verpflegung erkrankter und der Beerdigung verstorbener gegen- eitiger Staatsangehörigen, unterm 18. März dss. Is. beigetreten: was hiermit unter 37°