257 Wir bestätigen demnach hiermit alle von Unseres verstorbenen Herrn Bruders Lieb- den angestellte Beamte und Diener in ihren Aemtern und erwarten dagegen von densel- ben pflichtmäßigen Gehorsam und unverbrüchliche Treue. Ingleichen versehen Wir Uns zu Unseren getreuen Unterthanen, daß sie Uns für ihren rechtmäßigen Landesherrn an- erkennen und ihre Liebe für den entschlafenen hochverehrten Fürsten dadurch bethätlgen werden, daß sie Uns, Seinem Reglerungsnachfolger, kreue Ergebenheit und willigen Ge- horsam leisten. Gegeben Schloß Schleiz, den 20. Juni 1854. . S.) Heinrich der 67. Vüngerer Linie Fürst Reuß. Dr. Hermann Robert von Bretschnelder. 13) Wahlverordnung. (Dukl. lm Amts= und Vererdnungsbl. om 22. Juni 183t.) Nachdem Seine Durchlaucht der Fürst zu Erledlgung mehrerer wichtiger Fragen der Landesverwaltung die Einberufung eines Landtages für das laufende Jahr beschlossen und die Vornahme der Wablen der Landiagsabgeordneten nach Mahgabe des Wahlge- sebes vom 14. April 1852 auf die nächste dreijährige Landtagsperiode anzuordnen ge- ruht haben, so sind zu Leitung derselben als Wahlkommissarien ernannt worden: für das Fürstenthum Gera Herr Regierungsrath Dinger in Gera, für das Fürstentbum Schleiz, die Pflege Saalburg und die Ortschaften Pöllwigt und Neuärgerniß Herr Landrath von Strauch in Schleiz, für das Fürstenthum Lobenstein-Ebersdorf Herr Landrath Fuchs in Ebersdorf. Nicht minder ist für die nach §. 3 und 4 des Wahlgesehes vorzunehmenden Wah- len der Abgeordneten der großen Grundbesiger der Herr Landrath von Strauch in Schleiz als Wahlkommissar bestimmt worden, und indem solches Alles bekannt gemacht wird, er- halten zugleich die Gemeindevorsiände in den Städten und auf dem plalten Lande bier- durch die Anweisung, sich allen auf die bevorstehenden Wahlen bezüglichen Geschäften ind Verhandlungen mit (Gewissenhaftigkeit und Sorgsalt zu unterziehen.