I 262 17) Bekanntmachung, den Anschluß der Landgr. Hesst 4 Stoatöregierung an die Heimaths- konvention vom 15. Juni 165 (Vukl. im Amts, und Vererdnungsbl. om 3.-Jull 1831.) Einer neuerdings abgegebenen Erklärung zu Folge ist auch die Landgräflich Hesstsche Staatsregierung dem am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeschlossenen Vertrag deutscher Regierungen wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden beigetreten: was audurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gera, den 29. Juni 1854. Fürstlich Reuß-Mlauisches Ministerium. von Bretschneider. Schlick.