304 8) Bekanntmachung, die ahbstktceaterkocnist der K. S. Nebenzollämter zu Neugersdorf, Ebersbach, Neustadt und Brambach betr. (Publ. Im Amts= und Vererdnungskl. am 27. Seplember 188/.) Die, den Königl. Sächsischen Nebenzollämtern I. Klasse zu Neugersdorf, Ebers- bach, Neustadt bei Stolpen und Brambach verliehene Befugniß zum vollständigen Begleitscheinwechsel mit dem Hauptzollamte in Braunschweig ist nunmehr auch auf die zur unleschränkten Begleitschein-Aussertigung und Erledigung kompetenten Königl. Han- nverschen und Großberzogl. Oldenburgischen Zollämter, unter Einverständniß der bethei- ligten Staatsregierungen, ausgedehnt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht wird. Gera, den 18. Septbr. 1851. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Semmel. 9) Verkanntmachnng, die Abfertigungsbefugnisse des Großh. Badischen Zollamts zu Pforz. heim bekr. (Pukl. Im Amts= und Vereitnungstl, em 27. Seblember 1636.) Nach einer anher gelangten Minbeilung des Großherzogl. Badischen Ministeriumo der Finanzen ist auf Ansuchen der Bisonterie-Fabrifanten zu Pforzheim dem dastgen Ne- benzollamte 1. die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. über Bijouteriewaaren ertheilt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gera, den 18. Septbr. 1851. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Semmrl.