307 „Fürsiliches Kriminalgericht“ und die bei denselben angestellten ersten Aktuarien das Dieniprädikat als „Kriminalgerichtassessoren“ annehmen und führen sollen: so bringen wir dieß hiermit zur allgemeinen Kenntniß. Gera, am 2. Oktober 1854. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. Schlick. 14) Bekanntmachung, die Uebergangsabgabe von Branntwein beim Eingange nach dem Kur- fürstenthum Hessen betr. (Publ. Im mis= und Vererdnungsbl. am 11. Orteber 1831.) Nach einer anher gelangten amtlichen Mittheilung ist die Uebergangsabgabe von dem aus den Zollvereinsstaaten sowie aus der Grasschaft Schaumburg und der Herr- schaft Schmalkalden nach dem Kurfürstenthume Hessen (mit Ausschluß dieser belden Be- zirke) übergehenden Branntvein vom 1. Oktober dieses Jahres an auf vier Thaler zwan- z(g# Silbergroschen für die Kurhesüsche Ohm zu 50 Prozent Alkohol nach Tralles herab- Oeseht worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß Lebracht wird. Gera, den 8. Oktober 1854. Furstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschn eider, Semmel.