386 Hohengandern vom 1. Juni d. Is. ab ermächtigt sein, statt des hiermit seither beauf- tragten Amtes zu Heiligenstadt Uebergangsscheine auszufertigen und zu erledigen, auch die Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung übergehenden Branntweins zu bewirken: was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gera, den 23. Mai 1855. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. von Bretschneider. ——— Semmel. 19) Bekanntmachung, die Vereinigung der Gerichte zu Köstrit, Dürrenberg und Hartmanns- dorf betr. (ukl. im Amis= und Vererdnungskl. am 30. Wal 1835.) Nachdem zu Ausführung der Bestimmungen in §. 3 der höchsten Verordnung vom 30. Dezember v. J. die Patrimonialgerichte zu Köstrih, Dürrenberg und Hartmannsdorf zu einem Gesammtpatrimonialgericht unter der Bezeichnung Fürstlich Reuß Plaui- sches Gericht zu Köstrih, welches seinen Sitz in Köstritz hat, vereiniget worden sind, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 23. Mai 1855. Fürstl. Reuß-Plauisches Landesjustizkollegium. Liebich. R. Müller. 20) Bekanntmachung, die Auflösung des Patrimonialgerichts Weitisberga betr. (Pukl. im Amls= und Vererdnungsbl. am 20. Juni 1838.) Nachdem zu Ausführung der höchsten Verordnung vom 30. Dezember v. J. die Aufhebung der Patrimontalgerichte betreffend, das Gericht Weitisber ga Fürstlich Neu- Wischen Antheils aufgelöst und mit dem Fürstlichen Justlzamte zu Lobenstein ver- einigt worden ist, so wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 12. Juni 1855. Fürstl. Reuß-Pl. Landesjustizkollegium. Lieblsch. N. Müller.