390 23) Bekanntmachung, die Befugniß ded K. Preußischen Untersteuetramts zu Guben zur Erle · digung von Uebergangsscheinen betr. Dem Königl. Preußischen Untersteueramte zu Guben, Reglerungsbezirk Frankfurt a /D., ist die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden: was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gera, den 6. Juli 1855. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. Dr. Kreßner. Semmel.