480 Regulativ, die Einrichtung der EFlurbsicher, der Grundsteuerhataster, und der Besitzstandoverzeichnisse, sowie das Nachtragen der Veränderungen betreffend. I. Abschnitt. Die Einrichtung der Flurbücher, der Grundsteuerkataster und der Besitzstandsverzeichnisse betreffend. 8. 1. I. Einrichtung der Die Flurbücher sind nach dem unter A. beigegebenen Schema ein- Klurbücher. gerichtel. 8. 2. Dieselben enthalten die einzelnen Parzellen mit ihren Besitzern nach der Relhenfolge ihrer natürlichen Lage unter forklaufenden Num- mern, nebst Angabe der Kulturart, der Fläche, der Klassen und der Steuereinheiten. Zwischen den Nummern der Ortsparzellen und denen der Flurparzellen sind Nummein ausgelassen, um mit deuselben rie neu erbaut werdenden Häuser bezeichnen zu können. S. 3. Jedes Flurbuch enthält am Kopfe die allgemeine Lage und folgen dann die Parzellen, welche dieselbe Lage haben. Bei dem Eintreten jeder neuen allgemeinen Lage ist mit einer neuen Seite zu beginnen. 8. 4. Die Blaͤtter der Flurbuͤcher sind mit fortlaufenden Zahlen versehen. D. Von jedem Flurbuch werden zwei Exemplare ausgefertigt, von de- nen das eine die Katasterbehörde, das zweite die Gemeinde erhält. II. Einrichtung der 8. 6. K Die Grundsteuerkataster bestehen aus drei Theilen, nämlich: 1) den Roal-Folien, t . I) Allgemtine Cinticht · ung.