— 521 Nr. ihl. 1. wo an Hauptstamm eines Gläubigers, und mit Anoshlah der Zinsen und Lofen unter 10 W liquidirt worden ist — 2. unter 50 s. übrigeno Nr. 537 c. .Beiwobnung der Auszahlung der Gelder: a) dem Streilvertreier: — l . - ·—·;lo- 3. bis 500 Fit . . . · . »—l"«, -l.darulsck . · · » « ·-.I21 1. wenn zusammen 500 Thl. ausgehaltt werden. 46 Sgr. bis–2 6 bl. bis 3. bei der Finai- „Auszahlung im lehten T wenn solche mindesten h) dem Sachwalter der Gianonger, 1. mit * Klienten, wenn die Muszablung nech nicht Thl. be- l .k.btå-« 2. wel. bei färkern Zahlungen 6 E.. bis 2 Siunden beschäftigt, auch 2 Thl. bis 318 10 S 3. ohne Klienten, einschließlich der Ab gahlung der Gelder, auch Legi- timation wegen geschehener f—N—-m wenn die Summe noch nicht 50 Thl. erreicht 10 Sgr. bio 4. bei stärkern Abzahlungen, s. r. .Berichte und Cirkularanfragen des E und Güterertreters, eines Kommunaktors oder jedes andern zu einem Cirkularerlaß Beruf ha- benden Sachwalters an die Gläubigerschaft nach Wichtigkeit der Sache und mit Berücksichtigung, ob ein motivirtes Gutachten damit verbun- den, auoschließlich Reinschrift 21 Sgr. bie Bei fernern hier nicht speziell bezeichuͤeten Verhandlungen Jelten genau dieselben Ansätze, wie im Ordinar-Prozeh, s. Nr. Lön ff, mit alleiniger Ansnahme derienigen, die ein Objekt von noch nicht 350 Thl. erreichen, wo sich nach dem nachfolgenden Titel allein zu rich- ten ist. .Im Ediktal-Prozeß binden den Massevertreter, oder Kurator, sowie den Sachwalter eincs Interessenten, dieselben Vurschriften, welche unter Nr. 251 o. dem Richler zni worden Und. t — r— — Tit. IV. Im luni Prozeß. 5479. Mündliche Instruktion zur Einreichung einer Imploration vder Erception und Einlassungeschrift oder mit Abwartung eines Termins, wenn sic aus den Wnttte erheilt 5 Sgr. bisl— 50. Stellung einer Vollma a) Haupwollmacht Auepusillen .- li)diiliiililiil0i·iii l.iiiiAllxieiiieiiiiii - s- .iii1)ccic. . i- Il l —.