Gesetzsammlung Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. No. 443. Ministerial-Bekanntmachung vom 18. Jannar 1883, den Staatsvertrag mit dem Herzogthume Sachsen-Altenburg wegen fernerer Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem Fürstenthume in der Irrenanstalt des Genesungshauses zu Noda betreffend. Auf höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der mit der Herzog- lich Sächsischen Staatsregierung zu Alienburg unterm 9. März 1882 abgeschlossene Staatsvertrag, die fernere Aufnahme und Verpslegung der Geisteskranken aus dem Fürstenthume in der Irrenanstalt des Herzoglichen Genesungshauses zu Roda betreffend, nach ertheilter Zustimmung des Landtags und beiderseits erfolgter landesherrlicher Ratisikation nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gera, am 18. Jannar 1883. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Dr. E. v. Beulwihßz. Dr. Winkler. Ausgegeben am 31. Jannar 1883.