esetzs— ammlung für das Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie. No. 444. Ministerial-Bekanntmachung, die Einführung gleichmäßiger Formulare für Staatsangehörigkeits- Ausweise betreffend, vom 20. März 1883. (Abgedruckt in Nr. 13 des Amts= und Verordnungsblattes vom Jahre 1889.) Der Bundesrath hat in seiner Sihung vom 3. März 1883 beschlossen: daß die zur Benutung innerhalb des Reichsgebiets bestimmten Bescheini- gungen über die Staatsangehörigkeit nach dem nachstehend abgedruckten Formularc auszustellen seien. « Dies wird unter Bezugnahme auf die Vekauntmachung vom 9. Februar 1881 wegen der Heimathscheine für das Ausland (Ges. Samml. Bd. XIX. S. 249) andurch mit dem Bemerken bekaunt gegeben, daß zur Benu#tzug innerhalb des deukschen Neichs- gebiels fortan ausschließlich nur das bezeichucte Formular von Staatsangehörigkeits- Ausweisen an Stelle der früheren Heimathscheine von den, nach wie vor für Aus- stellung derselben zuständigen Behörden in Anwendung zu bringen ist. Gera, den 20. März 1883. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. Dr. E. v. Beulwiß. Dr. Winkler. Ausgegeben am 27. Juni 1883.