Anlage F. (zu § 32). Verzeichniß der für militärische Zweche als tauglich anerkannten und angeb#auften Fahrzeuge und Geschirre nebst Zubehör aus dem Mlsterungsbezirkh. Bemerkung: Die Verzeichnisse sind am Schluß von den Abnahme--Kommissarien und Taxaloren durch Namensunterschrift und Dalum zu vollziehen.