173 esetzlammlun für das Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. —e Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird die nen auf- gestellte Instruktion für die Thierärzte nachstehend mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselbe vom 1. Februar ds. Is. in Kraft trikt und von dem gleichen Zeitpunkt ab die zeitherige, am 19. Mai 13842 publicirte und am 2. Dezember 1852 auf das gesammte Fürstenthum ausgedehnte Instruktion für die Thierärzte (Ges.-Samml. Bd. IX. S. 215) außer Geltung kommt. Gera, am 4. Jannar 1887. Fürstlich Reuß-Pl. Ministerinm, Dr. E. v. Beulwih. Dr. Winkler. Ausgegeben den 12. Jannar 1887. 61