199 esetzsammlung für das Fürstenthum Reuß jüngerer Liic. VNo. 467. Ministerlalbekanntmachung vom 15. August 1887, die Gewährung der Rechtshilfe bei Zwangsvollstreckungen in Ver- waltungssachen rücksichtlich der r Herzogthümer Coburg und Gotha betr. Unter Bezugnahme auf die Vekanntmachung vom 1. September 1886, den mit den Regierungen von Sachsen-W. chsen-M gen, Sachsen- Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzbirg= Sonvershausen, Schwarzburg-Rudol- stadt und Reuß ä. L. über Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe bei Zwangsvollstreck- ungen in Verwaltungsangelegenheiten abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend, wird andurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß dieser Vertrag fortan auch für den Verkehr mit den Behörden der Herzogthümer Coburg und Gotha in Kraft tritt. Gera, den 15. August 1887. Fürstlich Reuß-Planisches Ministerinm. Dr. E. v. Beulwiß. Dr. Winkler. Ausgegeben am 24. August 1887.