Gesetzsammlung fũr das Fürsteuthum Reuß füngerer Linie. Ko. 466. Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Oktober 1887, die Gewährung der Rechtshilfe bei Zwangsvollstreckungen in Ver- waltungsangelegenheiten rücksichtlich des Herzogthums Sachsen-Meiningen betreffend. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 4. September 1886, den mit den Regierungen von Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen- Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudol- stadt und Reuß ä. L. über Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe bei Zwangsvoll- strecungen in Verwaltungsangelegenheiten abgeschlossenen Staatsverkrag betreffend, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieser Vertrag fortan auch für den Verkehr mit den Behörden des Herzogthums Sachsen-Meiningen in Kraft tritt. Gera, den 21. Oktober 1887. Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. Dr. E. v. Beulwict. Dr. Winkler. Ausgegeben am 26. Ollober 1887.